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Infos für Pflichtversicherte

Patienten, die Pflichtversicherte sind, sollten in jedem Fall auch bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob diese die Kosten einer osteopathischen Behandlung (Osteopathie) übernimmt.

In vielen Fällen ist es mittlerweile möglich, zumindest einen bestimmten Teil der Kosten erstattet zu bekommen. 

In der Regel benötigen Kassenpatienten für die Erstattung der osteopathischen Leistungen ein Privatrezept von ihrem Hausarzt oder Facharzt.

Fragen Sie bitte Ihren Hausarzt oder Facharzt; dieser kann mich bei Rückfragen gern kontaktieren.

Ich freue mich auf Ihren Besuch und Ihre Fragen.

 

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